Mitbestimmen ist mehr als Mitwirken

Die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung des Bundesarbeits-Ministeriums gilt nicht in den Werkstätten der Kirchen. Caritas und Diakonie haben eigene und gleichwertige Mitwirkungs-Verordnungen erlassen müssen (§ 1 Abs. 2 WMVO).

Die Mitwirkungs-Verordnung der Diakonie von 2004 gilt als besonders gut. Sie enthält nicht nur Mitwirkungs-Rechte der Werkstatträte, sondern echte Mitbestimmungs-Rechte (§§ 7 und 8 DWMVO). Viele Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte fordern seit langem, dass die Mitwirkungs-Verordnung des Bundesarbeits-Ministeriums genau so gut wird. Darum könnte die Diakonie-Mitwirkungs-Verordnung ein Vorbild für alle Mitwirkungs-Verordnungen werden.

Sie finden den Text der Diakonie-Mitwirkungsverordnung hier:

http://www.kirchenrecht-ekd.de/showdocument/id/3371

Und den Text in Leichter Sprache finden Sie hier:

http://www.beb-einmischen.de/download/informationen/BeB_Geschaeftsordnung_Werkstattrat_Band1.pdf